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Hafenliegplätze

 

Blick auf den Wasserwanderrastplatz und Anglerhafen Marlow

In den Jahren 2002 bis 2003 wurde mit sehr viel

Arrangement, Ideenreichtum und sehr vielen freiwilligen Arbeitsstunden unser Anglerhafen gebaut und fertiggestellt.

Mit Unterstützung vieler in unserer Stadt ansässigen Betriebe, Handwerker und Gewerbetreibender, dem Verein nahestehende Bürger, dem Landesanglerverbandes M-V und der Stadt Marlow war uns es möglich dieses Vorhaben umzusetzen.Hafenbau März 2002

 

Unser Anglerhafen verfügt über 33 Liegeplätze und 1 Slipanlage.


Zur Zeit sind  Liegeplätze frei und können von Vereinsmitglieder und Nichtmitgliedern entgeltlich gemietet werden.

Dazu bitte das folgende Formular - Antrag auf einen Hafenliegeplatz- nutzen

Die Slipanlage steht ebenfalls jedermann für eine entgeltliche Nutzung

zur Verfügung.

Die Nutzung des Hafengeländes und der Slipanlage regelt sich nach der jeweiligen gültigen Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V. und der

Hafen- und Liegeordnung 07.12.2002

 

Achtung :  
Befahrbarkeitsregelung Recknitz

Im Bereich des NSG „Unteres Recknitztal“ ist

das Befahren der Recknitz mit Verbrennungs-

motoren betriebenen Sportbooten verboten.
Das Befahren mit Muskelkraft und E-Motoren betriebener Angel- und Sportboote sowie Kanus ist erlaubt.

Das Ein- und Aussetzen von Wasserfahrzeugen ist nur an den festgelegten in der VO zum NSG „Unteres Recknitztal“ genehmigten Stellen gestattet.
   
Anglerhafen Marlow Anglerhafen Marlow 2Anglerhafen Marlow 3

 

 

 

Antrag auf einen Hafenliegeplatz