Beiträge und Gebühren
Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung
des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V.
1. Grundsätze
1.1. Entsprechend § 6 der Satzung des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V. erlässt die Mitgliederversammlung diese Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung, durch welche die Höhe der Aufnahmegebühr, des jährlichen Mitgliedsbeitrages und die Entgelte für die Nutzung von bestimmten Einrichtungen und beweglichen Gütern des Vereins bestimmt werden.
1.2. Ordentliche Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag für den AV Marlow. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird eine Beitragsermäßigung gewährt.
1.3. Fördernde Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag für den AV Marlow.
1.4. Die Beangelung der Gewässer des LAV, gemäß des jeweils gültigen Gewässer-verzeichnisses, setzt die Bezahlung des Jahresbeitrages für den AV Marlow, den LAV -
Jahresbeitrag und den Erwerb einer Jahresangelerlaubnis für das Kalenderjahr voraus.
2. Gebühren, Beiträge und Entgelte
2.1. Die Mitgliedsbeiträge des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V. betragen für
Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 6,00 €/Jahr und für Mitglieder ab dem
18. Lebensjahr 12,00 €/Jahr.
Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 18,00 € /Jahr
Unabhängig vom Eintrittsdatum ist der Mitgliedsbeitrag für das ganze Jahr zu entrichten.
2.2 Die Aufnahmegebühren für den Erwerb der Mitgliedschaft im AV Marlow beträgt für Mitglieder ab dem 18. vollendeten Lebensjahr 10,00 €.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Aufnahmegebühr befreit.
2.3. Mitgliedsbeiträge und Entgelte für Jahresangelberechtigungen des LAV M-V e.V.
richten sich nach der jeweils gültigen Beitrags- u. Entgeltordnung des LAV M-V.
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Jahresbeitragsmarken und der Jahresangelerlaub-nisse des LAV M-V e.V. werden über die Geschäftsstelle des LAV M-V durch den Vorstand des AV Marlow abgerechnet.
3. Nutzungsentgelte für Einrichtungen und bewegliche Güter des AV Marlow
3.1. Entgelte für die Nutzung eines Hafenliegeplatzes
Vereinsmitglieder zahlen für einen Hafenliegeplatz 30,00 €/Jahr.
Gastlieger zahlen für einen Hafenliegeplatz 120,00 €/Jahr.
1 - 6 Monate 15,00 €/Monat
1 - 3 Wochen 10,00 €/Woche
2 - 6 Tage 5,00 €/Tag
1 Tag kostenlos
3.2. Entgelte für die Trailerbahn- und Parkplatzbenutzung
Mitglieder mit Mitglieder ohne Gäste
Hafenliegeplatz Hafenliegeplatz
Trailerbahn -Tagesnutzung 0,00 € 1,00 €/Slip 3,00 €
Trailerbahn - Mehrfachnutzung 0,00 € 30,00 €/Jahr -
Parkplatznutzung PKW 0,00 € 0,00 € 5,00 €/Tag
Parkplatznutzung PKW + Bootstrailer 0,00 € 0,00 € 10,00 €/Tag
Wohnwagen o. Strom + Wasser 0,00 € 0,00 € 5,00 €/Tag
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3.3. Nutzungsentgelte für die Nutzung von Vereinsbooten
Mitglieder bis zum Mitglieder ab dem Gäste
vollendeten 18. Lebensjahr vollendeten 18. Lebensjahr ab dem 18. Lebensjahr
ohne Motor / mit Motor ohne Motor / mit Motor ohne Motor / mit Motor
pro Tag 8,00 € * 12,00 € 20,00 € 38,00 € 60,00 €
*Die Nutzung der Vereinsboote mit E- Bootsmotor ist grundsätzlich erst ab dem 18 Lebensjahr möglich.
Die Boote sind bei Fahrtantritt durch den Nutzer zu entleeren und gereinigt zurückzugeben
3.4. Nutzung des Vereinsgebäudes / Vereinsgeländes für private Zwecke
Mitglieder zahlen für die Nutzung 30,00 € incl. Wasser und Strom.
Gäste zahlen für die Nutzung 50,00 € incl. Wasser und Strom.
Sofern nach einer Nutzung keine Selbstreinigung erfolgt wird eine Reinigungsgebühr
in Höhe von 70,00 € fällig.
Das Vereinsheim verfügt über keine eigenen sanitären Anlagen.
Für die Toilettennutzung stehen aber die sanitären Anlagen auf dem Wasserwanderastplatz Marlow zur Verfügung. Die Nutzung der sanitären Anlagen des WWRP Marlow ist im Nutzungsentgelt für das Vereinsgelände / Vereinsgebäude aber nicht enthalten. Eine Anmietung / Nutzung des Vereinsgeländes / Vereinsgebäudes ist aus hygienischen Gründen aber nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung für die sanitären Anlagen mit dem Betreiber des WWRP möglich.
4. Ablösebeträge
4.1. Ablösebeträge für nicht erbrachte Arbeitsstunden
Durch jedes Mitglied sind im Jahr mindestens 4 Arbeitsstunden zu erbringen.
Eine Befreiung von der Ableistung der Arbeitsstunden ist schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand zu beantragen.
Die Ablösesumme für nicht erbrachte Arbeitsstunden beträgt 30,00 € im Jahr bei einem Stundensatz von 7,50 €. Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr und Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind von der Zahlung des Ablösebetrages befreit.
4.2. Ablösebetrag für das Anrecht auf einen Hafenliegeplatz
Die Ablösesumme für das Anrecht auf einen Hafenliegeplatz beträgt 300,00 €.
Arbeitsstunden die im Jahr 2002 beim Bau des Anglerhafens geleistet wurden, werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr für die Ablösesumme angerechnet.
5. Fälligkeit
5.1. Mitgliedsbeiträge AV Marlow
Die Mitgliedsbeiträge für den AV Marlow sind zu Beginn des Jahres im Voraus bis zum 15.12. des Vorjahres fällig. Bei Neuaufnahmen im laufenden Geschäftsjahr sind diese Beiträge mit Beginn der Mitgliedschaft / Eintrittsdatum fällig:
5.2. LAV Mitgliedsbeiträge und Jahresangelberechtigungen
Die Mitgliedsbeiträge und Jahresangelberechtigungen des LAV sind beim Kauf sofort fällig. Dies gilt auch bei Vorbestellungen. Eine Rücknahme mit Kostenrückerstattung erfolgt nicht.
5.3. Angelkarten für Küsten- und Boddengewässer M-V
Die Gebühren für die Angelkarten der Küsten- und Boddengewässer sind bei der Bestellung sofort fällig, da der Ausdruck nur über das Internet mit fortlaufender Nummerierung möglich ist. Eine Rücknahme mit Kostenrückerstattung erfolgt nicht.
6. Zahlungsverzug
6.1. Mitgliedsbeitrag AV Marlow
Zahlungssäumige Mitglieder des AV Marlow, die trotz Zahlungserinnerung / Mahnung bis zum 15.01.des laufenden Geschäftsjahres ihren Vereinsbeitrag nicht entrichtet haben, müssen zusätzlich die damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € und einen Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 € zahlen. Sollte trotz der Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird das förmliche Mahnverfahren an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen, Die damit zusätzlich entstehenden Kosten haben die säumigen Mitglieder selbst zu tragen.
6.2 Entgelt Hafenliegeplatz
Zahlungssäumige Liegeplatzinhaber, die trotz Zahlungserinnerung / Mahnung bis zum 30.01.des laufenden Geschäftsjahres ihr Entgelt für den Hafenliegeplatz nicht entrichtet haben, müssen zusätzlich die damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € und einen Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 € zahlen. Sollte trotz der Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird das förmliche Mahnverfahren an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen, Die damit zusätzlich entstehenden Kosten haben die säumigen Mitglieder selbst zu tragen.
6.3 Entgelte für die Nutzung von Einrichtungen und beweglichen Gütern des Vereins
Zahlungssäumige Nutzer von Einrichtungen und beweglichen Gütern des Vereins, die trotz Zahlungserinnerung / Mahnung bis zum 30. Tag nach der Nutzung ihr Entgelt nicht entrichtet haben, müssen zusätzlich die damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € und einen Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 € zahlen. Sollte trotz der Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird das förmliche Mahnverfahren an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen, Die damit zusätzlich entstehenden Kosten haben die säumigen Nutzer selbst zu tragen.
7. Gültigkeit
Diese Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung ersetzt alle bisherigen Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnungen. Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 30.10.2022 beschlossen und tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Beitrags-, Entgeld- und Gebührenordnung des Angelervereins "An der Recknitz" Marlow e.V.