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Neue unionsrechtliche Regelungen zur Freizeitfischerei in Meeres- und Küstengewässern 2026

20.01.2026

Aktuelles aus der Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft des LALLF MV

 

Gemäß Art. 55 der geänderten Fischereikontroll-Verordnung (VO (EU) 1224/2009 i.V.m. VO (EU) 2023/2842) muss Deutschland für 2026 sicherstellen, dass Personen, die Freizeitfischerei im Meer und den Küstengewässern ausüben, unionsrechtlich registriert werden und Fänge bestimmter Fischarten (Ostsee: Dorsch, Aal, Lachs) über ein elektronisches System aufzeichnen und melden.

Das zu verwendende System ist die von der Europäischen Kommission entwickelte Smartphone-App „RecFishing“. Die RecFishing-App wird voraussichtlich im Google Play Store und im Apple App Store zum kostenlosen Download bereitstehen.

Um die IT-Infrastruktur zu schonen, möchte die Europäische Kommission die RecFishing-App zeitlich gestaffelt in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einführen. Deshalb wird sie erst ab 05.02.2026 in Deutschland zum Download bereitstehen. 

Es wird allen betroffenen Anglern empfohlen, sich mit der Thematik vertraut zu machen. Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie auf: https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln

 

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern