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Zander-Schonzeit – Was sich für Angler in MV ändert

15.04.2023

Zander-Schonzeit – Was sich für Angler in MV ändert

Entsprechend der ab dem 01.01.2023 geltenden Gewässerordnung des LAV-M-V wurde für den  Zander wurde das Mindestmaß  auf 50 Zentimeter erhöht.

Weiterhin wurde für den Zander eine Schonzeit vom 15. April bis 1. Juni. ab dem 01.0.1.2023 festgelegt.

 

Beim Druck der LAV-Angelberechtigungen 2023 hat sich jedoch der Druckfehlerteufel bei Angaben der neuen Schonzeit und den neuen Mindestmalß für den Zander ander eingeschlichen.
Auf dem ersten Blatt der Gewasserordnung in unserer Jahresangelerlaubnis wurde bei der Korrekturlesung leider übersehen, dass hier noch das alte Mindestmaß und die alte Schonzeit für den Zander stehen.

Das Präsidium des LAV M-V legte daher fest, dass Verstöße gegen die neu eingeführte Schonzeit vom 15.04. bis 01.06. und das Mindestmaß von 50 cm in diesem Jahr (2023) nicht geahndet werden. Aus diesem Grund
sind diese Regelungen in diesem Jahr nur als Empfehlung zu sehen.

 

Die neuen Schonzeiten und Mindestmaße für den Zander sind aber ab dem 01.01.2024 voll gültig

 

Für Rückfragen stehet der Vorstand gerne unter 01511 1879606 zur Verfügung

 

Mit freundlichen Grüßen und Petrie Heil..

 

Harald Stypmann

 

 

Bild zur Meldung: Zander-Schonzeit – Was sich für Angler in MV ändert